Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung: Umsetzung wird aufwändig für Arbeitgeber

Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei älteren bAV-Verträgen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zahlen – Aon schafft Paketlösungen für leichtere Umsetzung


Ab 2022 bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung für Arbeitgeber: Ab dann sind sie verpflichtet, auch bei älteren Verträgen (vor 2019 abgeschlossen), 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten - sofern sie dabei Sozialabgaben sparen und Tarifverträge nicht dagegensprechen. Die Regelungen sind vielfältig und kompliziert, Aon bietet Paketlösungen an, welche die Umsetzung dieser Regelung deutlich vereinfachen.

Das neue Gesetz gilt für Verträge, die eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds betreffen. Die Umsetzung wird aufwändig für Arbeitgeber: „Allein die Entscheidung zugunsten der pauschalen oder „spitzgerechneten“ Zuschuss-Variante entscheidet in erheblichem Maße über den Aufwand der Administration,“ erläutert Anja Kahl, Teamleiterin am Standort Hamburg. „Arbeitgeber müssen einiges an Daten sichten. Unter anderem gilt es zu prüfen, welche tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen greifen, und wie die Struktur von Belegschaft und Gehältern aussieht. Soll der Zuschuss für alle gelten? Ist das Ganze arbeitsrechtlich abgesichert?“ Und das ist erst der Anfang: „Erst wenn diese Rahmenbedingungen geklärt sind“, ergänzt Anja Kahl, „kann die praktische Umsetzung erfolgen. Die bringt es unter anderem mit sich, dass jeder neue Vertrag oder auch die Änderung eines bestehenden Vertrages die Unterschrift des Mitarbeiters braucht, vorab ist in jedem Einzelfall eine individuelle Information erforderlich.“

Ein eigenes Kapitel ist darüber hinaus die Abstimmung mit den Versicherern: „Die Vertragsgestaltung ist entscheidend bei der Umsetzung der Zuschüsse“, weiß Marcus Schnelle, Senior Consultant bei Aon. „Bestehende Verträge lassen sich oft nicht einfach erhöhen, umso mehr ist es von Belang, eine für alle Seiten gute Lösung auszuhandeln.“

Um sowohl Aufwand als auch Komplexität bei der Gewährung der Zuschüsse zu reduzieren, hat Aon Dienstleistungspakete für Unternehmen geschnürt: „Diese Paketlösungen lassen sich für Arbeitgeber individuell konfigurieren. Bereits mit dem Basispaket sparen sie viel Zeit und Aufwand bei der Entscheidung, wie der Zuschuss gezahlt werden soll,“ erklärt Marcus Schnelle. „Das Komfortpaket umfasst auch die Mitarbeiter-Kommunikation, inklusive Service-Telefon. Noch einen Schritt weiter geht Komfort-Plus, ein Angebot, das auch die Abstimmung mit dem Versicherer einschließt. Ganz gleich, in welchem Rahmen unsere Unterstützung gewünscht ist: Unser Ziel sind immer Lösungen, die unseren Kunden Sicherheit und Planbarkeit bringen.“

In jedem Fall sind Arbeitgeber gut beraten, sich rechtzeitig auf die Umsetzung der neuen Regelung vorzubereiten. Aon bietet dazu unter anderem am 30. April 2021 die Möglichkeit, an einem Online-Event teilzunehmen. Interessenten können sich hier für die Veranstaltung vormerken lassen aon.deutschland@aon.com.